Aquari GmbH c/o Christian Löscher Bahnhofstrasse 28 CH-5615 Fahrwangen Tel, 0041 (0) 56 667 91 65 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Bedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen der Aquari GmbH. Mit der Bestellung gelten diese als akzeptiert. Abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen von Aquari GmbH schriftlich genehmigt werden.
Der Rechnungsbetrag entspricht dem von Aquari GmbH ausgewiesenen Lieferumfang. Darüber hinaus gelieferte oder abgeholte Artikel werden nachverrechnet. Verpackungsmaterial wird nicht ohne Abmachung zurückgenommen.
Im Allgemeinen wird nach erfolgter Auftragsbestätigung innert Wochenfrist geliefert. Vereinbarte Liefertermine beruhen auf dem Verhältnis zur Zeit der Bestellung. Alle Ansprüche für direkte oder indirekte Schäden, welche auf verspätete Lieferungen zurück zu führen sind, werden ausdrücklich wegbedungen. Der Käufer hat das Recht, beim Überschreiten einer angemessenen Nachlieferfrist vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Die Preise sind Nettopreise exkl. MwSt. ab Fahrwangen. Nebenkosten Verpackung Fracht Porto können zu Selbstkosten in Rechnung gestellt werden, wenn nicht anders vereinbart.
Zahlungen gemäss Rechnung ab Fakturadatum, im Allgemeinen innert 15Tage / 30 Tage oder nach Vereinbarung. Rückbehalte sind nicht gestattet.
Aquari GmbH behält sich das Recht an der ganzen Lieferung vor, bis zur vollständigen Bezahlung.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur gilt die Lieferung als vollzogen. Der Transport erfolgt, auch bei Frankolieferung, auf Gefahr des Empfängers.
Auf den vereinbarten Liefertermin wird die Ware geliefert oder bei Abholung bereitgestellt. Die Waren werden max. 3 Monate bereitgehalten, wenn keine Zustellung oder Abholung möglich ist. Danach wird über die Ware verfügt oder kostenpflichtig entsorgt. Die bestellte Ware muss in jedem Fall bezahlt werden.
Garantieansprüche können nur bei sachgemässer Handhabung, unter Einhaltung der Anwendungsvorschriften, in schriftlicher Form geltend gemacht werden. Für Produkte, welche Aquari GmbH nicht selbst in der Schweiz vertritt, gelten die die Verbindlichkeiten der Unterlieferanten. Mängel werden nachgebessert oder in der ursprünglich bestellten und verrechneten Form ersetzt. Die Garantieansprüche werden so rasch wie möglich in der von Aquari GmbH gewählten Form bereinigt. Jede weitergehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden sowie Unkosten wird ausdrücklich wegbedungen. Die Kosten für den Hin- oder Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Garantieleistungen sind nur geschuldet, wenn der Käufer seinen Pflichten, insbesondere der Bezahlung der Waren vereinbarungsgemäss nachgekommen ist.
Umtausch und Rücksendungen werden nur nach vorgängiger Absprache möglich. Daraus endstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Sämtliche Verträge und Rechtsangelegenheiten unterliegen schweizerischem Recht. Zuständig ist das Gericht am Standort der Aquari GmbH mit Firmensitz in Fahrwangen Kanton Aargau
Januar 2020
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